Für Betriebe

Ausbildungsbetrieb werden

Sie würden gerne Pflegepersonal ausbilden, verfügen aber nicht über die notwendigen Ressourcen? Dann sind Sie bei SPICURA genau richtig – gemeinsam geht es besser.


Eine Kooperation mit SPICURA heisst in der Praxis, dass wir uns die Aufgaben teilen. Wir treten als Leitorganisation auf und übernehmen die übergeordnete Verantwortung für die Ausbildung und die Qualitätssicherung. Auch das Einholen der Ausbildungsbewilligung sowie die Kommunikation mit Berufsschule, OdA, Eltern und Kanton nehmen wir Ihnen ab. So können Sie sich ganz auf die praktische Ausbildung im Pflegealltag konzentrieren.


Damit Sie sich einen Überblick über die Zusammenarbeit mit SPICURA verschaffen können, beantworten wir nachfolgend die wichtigsten Fragen.



Welche Ausbildungen können Partnerbetriebe von SPICURA anbieten?

  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe)
  • Assistent/Assistentin Gesundheit und Soziales (AGS)
  • Studium Pflege HF

Welche Betriebe können mit SPICURA Personal ausbilden?

Grundsätzlich alle Institutionen des Gesundheitswesens, die einen pflegerischen und betreuerischen Auftrag verfolgen und selbst Personal ausbilden wollen.


Eine Anerkennung einer höheren Fachschule als Ausbildungsbetrieb benötigen Sie nicht – SPICURA wird von allen relevanten Institutionen in diesem Bereich anerkannt. Das Modell der Arbeitsteilung ermöglicht es auch hochspezialisierten und kleineren Betrieben, Pflegepersonal auszubilden.

Benötigen unsere Angestellten eine spezielle Ausbildung, um als Berufsbildende arbeiten zu können?

Um die Funktion als Berufsbildende auszuüben, müssen ihre Angestellten einen EFZ-Abschluss im Bereich Pflege sowie 2 Jahre Berufserfahrung vorweisen. Der Kantonale Berufsbildnerkurs dauert 5 Tage und muss innert der ersten 2 Jahre der Zusammenarbeit mit SPICURA absolviert werden.


Berufsbildende, die Studierende Pflege HF ausbilden, benötigen zusätzlich das SVEB Zertifikat 1.


Wir empfehlen unseren Partnerbetrieben, mehrere Angestellte den Berufsbildnerkurs absolvieren zu lassen. So haben Sie schnell Ersatz, falls die verantwortliche Person kündigen sollte.

Wer ist der Vertragspartner der Auszubildenden?

Den Lehrvertrag schliessen die Auszubildenden mit SPICURA ab.

Was sind die Vorteile einer Kooperation mit SPICURA?

  • Administrative Entlastung: Ausbildungsplanung, Rekrutierung, Selektion, Anstellung und Platzierung von Lernenden sowie sämtlicher administrativer Aufwand (Vertragsabschlüsse, Versicherungsfälle und Lohnzahlungen) übernimmt SPICURA.
  • Zeitliche und personelle Entlastung: SPICURA übernimmt sämtliche Ausbildungs-Dienstleistungen wie die das Erstellen von Konzepten und Dokumenten sowie Beratung, Begleitung und Schulung von Berufsbildenden, Lernenden und Studierenden. Auch allfällige Gespräche mit Schulen, Eltern und Behörden fallen in unseren Verantwortungsbereich.
  • Finanzielle Entlastung: Da SPICURA den Grossteil der Administration übernimmt, können Sie Ihre Kosten für die Ausbildung und deren Organisation deutlich senken. Auch die Kosten für die Aus- und Weiterbildung von Bildungsverantwortlichen entfallen bei einer Zusammenarbeit mit SPICURA.
  • Qualitätssicherung Ihrer Ausbildung: Wir bilden Ihre Berufsbildenden regelmässig weiter, coachen sie bei Problemen und kommen mit einer Fachperson vor Ort vorbei, wenn Sie Unterstützung wünschen.
  • Kontinuität: Falls der oder die Bildungsverantwortliche kündigen sollte, behält Ihr Betrieb dennoch die Ausbildungsanerkennung.

Haben wir Sie überzeugt?

Dann kontaktieren Sie uns unter info@spicura.ch oder 044 442 45 45, um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie und Ihr Team kennenzulernen!